Die Betriebsrente im Handwerkkurz erklärt.
Warum jeder Handwerksbetrieb betroffen ist, wo die Haftung des Inhabers beginnt und wie Sie sauber aufgestellt sind. In unter zwei Minuten.
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Drei Punkte, die jeder Inhaber kennen sollte.
Die Pflicht besteht bereits
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung — samt Arbeitgeberzuschuss, soweit der Betrieb dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Betrieb kann das nicht abwählen, sondern nur gut oder schlecht regeln.
Die Haftung trifft den Inhaber
Der Betrieb steht für die zugesagten Leistungen ein — auch für Informationspflichten, und auch dann, wenn ein Versicherer die Durchführung übernimmt. Und zwar über Jahrzehnte, oft lange nach Vertragsabschluss.
Sauber geregelt wird sie zum Vorteil
Mit einer sauber erstellten Versorgungsordnung wird aus der Pflicht ein Argument: gegenüber Mitarbeitern, bei der Personalsuche — und im Ernstfall als Beleg.
Wie haben Sie das geregelt?
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre bestehende Regelung an und sagen Ihnen, wo Sie stehen — unverbindlich und klar.